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   VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 82-IV-15   

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VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 82-IV-15 (https://dejure.org/2016,1038)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28.01.2016 - 82-IV-15 (https://dejure.org/2016,1038)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - 82-IV-15 (https://dejure.org/2016,1038)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 33-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 82-IV-15
    Dass die Entscheidungen den Erwägungen und Rechtsauffassungen des Beschwerdeführers nicht gefolgt sind und zu einer hiervon abweichenden rechtlichen Bewertung kommen, begründet keinen Gehörverstoß (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Juli 2015 - Vf. 82-IV-14; Beschluss vom 28. Oktober 2015 - Vf. 33-IV-15; st. Rspr.).

    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Mai 2007 - Vf. 99-IV-06; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Vf. 1-IV-13; Beschluss vom 28. Oktober 2015 - Vf. 33-IV-15).

  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 82-IV-15
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14).

    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Grundrechtsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 -Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).

  • OVG Sachsen, 31.03.2015 - 4 A 8/14

    Wasserentnahmeabgabe, Verzinsung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 82-IV-15
    Mit seiner am 30. Juli 2015 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Chemnitz vom 30. Oktober 2013 (2 K 619/08) sowie die Beschlüsse des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 31. März 2015 (4 A 8/14) und vom 2. Juli 2015 (4 A 202/15).

    1. Soweit sich der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 31. März 2015 (4 A 8/14) und das Urteil des Verwaltungsgerichtes Chemnitz vom 30. Oktober 2013 (2 K 619/08) wendet, entspricht die Verfassungsbeschwerde nicht den Begründungsanforderungen des Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 und § 28 SächsVerfGHG.

  • VerfGH Sachsen, 26.04.2012 - 81-IV-11
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 82-IV-15
    (1) Aus dem verfassungsrechtlichen Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf in seiner Ausprägung als allgemeiner Justizgewährungsanspruch folgt, dass der durch den Gesetzgeber eröffnete Zugang zu den Instanzen nicht in einer unzumutbaren, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden darf (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 81-IV-11; Beschluss vom 28. Oktober 2004 - Vf. 40-IV-04; st. Rspr.).

    Die sich hieran anschließende Bewertung überprüft der Verfassungsgerichtshof dagegen selbst dann, wenn sie einfach-rechtlich zweifelhaft sein mag, nur darauf, ob diese schlechthin unvertretbar, mithin willkürlich ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 81-IV-11; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 43-IV-14).

  • VerfGH Sachsen, 15.05.2007 - 99-IV-06

    Begründungsanforderungen einer auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 82-IV-15
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Mai 2007 - Vf. 99-IV-06; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Vf. 1-IV-13; Beschluss vom 28. Oktober 2015 - Vf. 33-IV-15).
  • VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 1-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 82-IV-15
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Mai 2007 - Vf. 99-IV-06; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Vf. 1-IV-13; Beschluss vom 28. Oktober 2015 - Vf. 33-IV-15).
  • VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 82-IV-14
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 82-IV-15
    Dass die Entscheidungen den Erwägungen und Rechtsauffassungen des Beschwerdeführers nicht gefolgt sind und zu einer hiervon abweichenden rechtlichen Bewertung kommen, begründet keinen Gehörverstoß (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Juli 2015 - Vf. 82-IV-14; Beschluss vom 28. Oktober 2015 - Vf. 33-IV-15; st. Rspr.).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 82-IV-15
    So ist der in § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO enthaltene Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils grundsätzlich schon dann gegeben, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz des verwaltungsgerichtlichen Urteils oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (SächsVerfGH, a.a.O. unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004, BVerfGE 110, 77 [83]; BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013, BVerfGE 134, 106 [118]).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 82-IV-15
    Hinsichtlich des Zulassungsgrundes aus § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO darf das Oberverwaltungsgericht nicht bereits im Zulassungsverfahren Erwägungen von grundsätzlicher Bedeutung anstellen, da es ansonsten dem Beschwerdeführer nicht nur die Möglichkeit des Berufungsverfahrens abschneidet, sondern zugleich den Rechtsweg zum Bundesverwaltungsgericht als der zur abschließenden fachgerichtlichen Klärung rechtsgrundsätzlicher Fragen des Bundesrechts zuständigen Instanz (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2013 - 2 BvR 1895/11 unter Verweis auf Beschluss vom 8. Dezember 2009, BVerfGE 125, 104 [140]).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 82-IV-15
    So ist der in § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO enthaltene Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils grundsätzlich schon dann gegeben, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz des verwaltungsgerichtlichen Urteils oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (SächsVerfGH, a.a.O. unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004, BVerfGE 110, 77 [83]; BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013, BVerfGE 134, 106 [118]).
  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07

    Anforderungen an die Substantiierung einer gegen die Verletzung des Anspruchs auf

  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

  • BVerfG, 07.11.2013 - 2 BvR 1895/11

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch

  • VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 9-IV-10

    Zum erlaubten Parken auf einer neben dem Gehweg liegenden privaten

  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 17-IV-15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Nebenklägers gegen eine

  • VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 43-IV-14

    Nebenkosten des Sachverständigen

  • VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 9-IV-11
  • VerfGH Sachsen, 19.05.2015 - 48-IV-14

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Gewährung von

  • VerfGH Sachsen, 21.06.2012 - 154-IV-11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör mangels Erörterung des Vortrags

  • VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 40-IV-04
  • VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 31-IV-16
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; Beschluss vom 21. Juni 2012 - Vf. 154-IV-11; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15; Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 82-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 44-IV-16
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; Beschluss vom 21. Juni 2012 - Vf. 154-IV-11; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15; Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 82-IV-15; st. Rspr.).
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